Studie: Die Absprache im Strafprozess verstößt häufig gegen das Gesetz

Lange Zeit war die Absprache im Strafprozess ein ungeregeltes Vorgehen. Seit Ende 2009 gibt es den neuen § 257c StPO, der die Absprache auch gesetzlich regelt. Wie weit dieser Paragraph mit der Verfassung vereinbar ist, wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, denn dort steht der § 257c StPO momentan auf dem Prüfstand.

Eine Studie, die im Rahmen des Verfahrens erstellt wurde, kommt zu dem Schluss, dass zwei Drittel der Amtsrichter glauben würden, dass bei jeder zweiten Absprache gegen den § 257c StPO verstoßen würde. So sei auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis häufig der Inhalt solcher Absprachen, obwohl Maßregeln der Besserung und Sicherung ausdrücklich vom Gesetz ausgenommen sind.
Ebenfalls offenbarte die Studie, dass die Absprache zu Lasten der Erforschung der Wahrheit geht. 28% der Richter räumten danach ein, dass sie die Geständnisse allenfalls noch teilweise überprüfen würden. Mehr als die Hälfte der Strafverteidiger gehen sogar davon aus, dass ihre Mandanten auch mal ein falsches Geständnis im Rahmen einer Absprache ablegen würden.