Zum Prozessauftakt im Strafprozess am OLG München um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) und den Mordfällen kam es gleich zu Beginn zu zwei Ablehnungsgesuchen gegen den vorsitzenden Richter. Im Namen der Hauptangeklagten Beate Z. reichten die Anwälte den Befangenheitsantrag ein. Auch der Strafverteidiger eines Mitangeklagten lehnte im Namen seines Mandanten den Richter ab.
Der Antrag der Hauptangeklagten bezieht sich auf die Anordnung, dass die Strafverteidiger vor dem Prozess auf Waffen durchsucht worden seien, die Vertreter der Bundesanwaltschaft dagegen nicht. Die Strafverteidiger des Mitangeklagten begründen den Antrag ihres Mandanten dagegen damit, dass ihm kein dritter Pflichtverteidiger gewährt worden wäre.
Da über das Ablehnungsgesuch spätestens zum übernächsten Verhandlungstag entschieden sein muss, hat das Gericht den Prozess bis zum 14. Mai unterbrochen. Der NSU-Prozess verzögert sich dadurch jetzt schon am ersten Verhandlungstag. Erst in den vergangenen Tagen kam es zu Verzögerungen aufgrund der Vergabe an Sitzplätzen an die Pressevertreter und der Diskussion über eine mögliche Videoübertragung des Prozesses in einen zweiten Gerichtssaal.
Das Gericht entscheidet nun in den nächsten Tagen, ohne Mitwirkung des Richters, gegen den sich der Befangenheitsantrag richtet, ob den Anträgen stattgegeben wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich befangen ist, sondern es reicht bereits aus, dass die Besorgnis der Befangenheit besteht.