Strafverteidigung: Freispruch im Betrugsprozess

Betrug / Freiheitsstrafe / Bewährung / Strafverteidiger / Freispruch

Dem 51-jährigen Mann wurde vorgeworfen, im Internet Waren mit den Daten und auf die Rechnung seines Arbeitgebers eingekauft zu haben. Es ging dabei zum einen um Online-Speicherplatz und zum anderen um heruntergeladene Filme. Nach den Bestellungen gingen bei der Familie mehrere Rechnungen ein, die keiner zahlte. So kam es zum Prozess. Dabei sollten zwei Unternehmen geschädigt worden sein.

Im Prozess stellte sich sehr schnell heraus, dass nicht der Mann die Taten begangen hatte. Vielmehr ist dessen 13-jähriger Sohn am Computer gewesen und hat die Bestellungen vorgenommen. Dieser hatte die Tat gegenüber seinem Vater vor Prozessbeginn gestanden.
Der Angeklagte ist zwar wegen mehrere Delikte vorbestraft, unter Anderem wegen Betrug, Unterschlagung und Veruntreuung von Arbeitsgeldern. Er wurde bereits in der Vergangenheit zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt, wobei derzeit zwei Bewährungen laufen.

In diesem Prozess ist der Angeklagte jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft und der Strafverteidigung freigesprochen worden. Sein 13-Jähirge Sohn ist noch nicht strafmündig und hat dementsprechend kein Strafverfahren zu erwarten.
( Quelle: Bocholter-Borkener Volksblatt online vom 01.09.2011)