Strafrecht: Freispruch trotz DNA-Spur

Eine Bäckerei wurde im November 2011 in Windeck-Herchen überfallen. Dabei hinterließ der Täter eine Plastiktüte, in der er eigentlich seine Beute transportieren wollte. An der Plastiktüte fanden die Ermittler DNA-Spuren des Angeklagten. Von der Täterschaft überzeugt plädierte die Staatsanwaltschaft auf fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen schwerer räuberischer Erpressung.

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Bonn hat jedoch Zweifel an der Täterschaft des 25-Jährigen. Die Angestellten der Bäckerei konnten weder den Täter noch ein bei ihm gefundenes Messer wiedererkennen. Auch sieht die Tat nach Beschaffungskriminalität aus. Da der Angeklagte als Drogendealer bekannt ist, könnte er die Tüte einem seiner Käufer gegeben haben, welcher anschließend die Bäckerei überfallen haben könnte. Aus diesem Grund sprach das Gericht den Angeklagten trotz seiner nachgewiesenen DNA-Spuren am Tatort frei.