Strafrecht: Enttäuschter Freier muss für einen versuchten Mord für neun Jahre ins Gefängnis

Ein 71-Jähriger verliebte sich in eine 30 Jahre jüngere Prostituierte. Sieben Jahre lang hoffte er, dass die Gelegenheitsprostituierte seine Gefühle erwidere. Unter der Bedingung, dass sich die Frau nicht mehr mit anderen Männern treffe, zahlte der Angeklagte ihr 1500 bis 2000 Euro monatlich.

Der Mann spielte der Frau vor, dass er selbst über ausreichend Geld verfüge. Dabei saß der Angeklagte schon seit längerem auf einen Schuldenberg und besorgte das Geld aus Betrügereien. Als die Prostituierte dies herausfand, wies sie ihn zurück und beschimpfte ihn. Trotzdem kam es noch zu einem letzten Treffen. Dort zog der gekränkte Mann ein Messer und griff die Frau an.

Die Frau überlebte schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft forderte 14 Jahre Haft wegen versuchten Mordes. Das Gericht wertete aber das hohe Alter und sein Geständnis strafmildernd, so dass der 71-Jährige vom Münchner Schwurgericht lediglich zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde.