Strafrecht: Dachdecker legt Hakenkreuz auf´s Dach

Ein Dachdecker erhielt einen Strafbefehl über 70 Tagessätze a 20 Euro. Konkret vorgeworfen wurde dem 48-Jährigen, dass er ein vier Mal vier Meter großes Hakenkreuz auf das Dach eines Mannes geziegelt haben soll. Eine Frau, die das Werk eines Morgens erblickte, erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei.

Der Dachdecker selbst wollte den Strafbefehl nicht akzeptieren und so kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Koblenz. Das Haus gehörte einem Krebskranken und der Dachdecker wollte dem Mann ein vierblättriges Kleeblatt auf das Dach ziegeln, damit es ihm Glück bringt.

Leider hatte er mit den Eckpunkten begonnen, sagte der Dachdecker, und das sah dann so aus wie ein Hakenkreuz. Der Dachdecker bestritt eine rechte Gesinnung. Der Vorsitzende Richter wollte ihm die Geschichte mit dem Kleeblatt nicht ganz abnehmen, dafür war das Hakenkreuz zu eindeutig. Als dies auch dem Angeklagten klar wurde, zog er seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Der Richter gab ihm abschließend noch den Ratschlag zukünftig doch lieber Herzen als Glücksbringer auf die Dächer zu ziegeln.