Strafgefangener verlängert Urlaub

Ein Strafgefangener aus einer Hamburger JVA bekam Hafturlaub bis zum 01.04.2011 genehmigt, kehrte jedoch nicht ordnungsgemäß in die JVA zurück.  Nun wurde er in einem Reisebus aus Frankreich kommend aufgegriffen. Die Polizei hatte den Reisebus routinemäßig kontrolliert.

Auf Nachfrage erklärte der Strafgefangene, das ihm der gewährte Urlaub nicht gereicht habe und er sich daher ein paar extra Tage „freigenommen“ hätte. Er habe aber sehr wohl die Absicht gehabt in die JVA zurückzukehren.
Inwieweit diese Verlängerung Auswirkungen auf seine noch abzuleistende Haftstrafe von 4,5 Jahren hat, ist nicht bekannt.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 26.04.2011 )