Straffreiheit bei Steuerdelikten erschwert

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass es in Zukunft für Steuersünder nicht mehr so einfach sein soll straffrei davon zu kommen. Es wurden die Hürden für die strafbefreiende Selbstanzeige erhöht. Der Selbstanzeigende müsse alle Besteuerungsunterlagen und Sachverhalte umfassend nacherklären. Zudem soll eine Selbstanzeige nur noch bis zur Bekanntgabe der Prüfungsanordnung durch die Finanzbehörde möglich sein. Damit soll der Zweck verfolgt werden den Missbrauchs dieses Instruments zu verringern.
(Quelle: FAZ vom 08.12.2010 Nr. 287, S. 13)