Viele deutsche Gutverdiener betreiben im Ausland als Nebenerwerb eine Goldhandelsfirma und senken so ganz legal die deutsche Steuerlast. Das Finanzministerium schätzt den Steuerausfall durch solche Goldhandeltricks auf rund 300 Millionen Euro pro Jahr. Dies will die Bundesregierung nun mit einer neuen Gesetzesinitiative stoppen.
Der Trick ist, dass die jeweiligen Gutverdiener eine Personengesellschaft in einem Ausland gründen, indem sie per Einnahme-Überschuss-Rechnung ihren Gewinn ermitteln können, so wie zum Beispiel in Großbritannien. Dort kauft die Personengesellschaft Gold an und kann anschließend das aufgebrachte Geld direkt als Verlust der Gesellschaft verbuchen.
Durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit Großbritannien ist der Verlust dann auch für den Steuersatz in Deutschland zu berücksichtigen. Damit kann die Steuerlast in Deutschland bis auf null gedrückt werden. Im Folgejahr kann der Anleger dann das Gold wieder verkaufen und muss auf den Erlös keine Steuern bezahlen.
Die Finanzverwaltung hat im Jahr 2009, nachdem die ersten Goldtricks auftauchten, versucht das Geschäft als unzulässiges „Verlustzuweisungsmodell“ einzustufen. Das Sächsische Finanzgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Nun wird eine Gesetzesänderung wohl das Loch stopfen.
( Quelle: FTD, 29.08.2012 )