Vorteilsnahme

Staatsanwaltschaft zieht Revision im Fall Wulff zurück

Die Staatsanwaltschaft Hannover teilte in einer Pressemitteilung mit, dass sie die Revision im Fall Wulff zurückgezogen habe. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft mehrere Wochen lang die umfangreiche Urteilsbegründung zum Freispruch des Landgerichts Hannover geprüft.
Damit ist der Freispruch des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm im Strafverfahren Vorteilsannahme (§ 331 StGB) vorgeworfen. Am Ende des Verfahrens ging es lediglich noch um 720 Euro für eine Hotel-Unterkunft, die ein befreundeter Filmproduzent ihm gezahlt haben soll. Im Gegenzug sollte Wulff sich, damals noch als Ministerpräsident von Niedersachsen, für ein Filmprojekt seines Freundes bei potentiellen Sponsoren stark gemacht haben.

Im Strafverfahren war dieser Vorwurf aber nicht haltbar. Das Gericht sah die Übernahme der Kosten als einen Freundschaftsdienst an. Ferner war unklar, ob Wulff überhaupt von der Kostenübernahme wusste. Darüber hinaus stufte das Gericht es als sehr unwahrscheinlich ein, dass ein Ministerpräsident sich für knapp 700 Euro hätte kaufen lassen.