Im Kachelmann-Prozess hielt nun die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer. Während des Plädoyers stellte Schwenn, der Verteidiger Kachelmanns, einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, da der plädierende Staatsanwalt aus einer privaten SMS zwischen Kachelmann und dem mutmaßlichen Opfer zitierte. Schwenn warf der Staatsanwaltschaft vor, den Angeklagten bloßstellen zu wollen.
Zwar versuchte das Gericht zu vermitteln, jedoch weigerte sich die Staatsanwaltschaft auf das Zitieren der SMS zu verzichten. Daher zog sich das Gericht zurück, um über den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten. Nach einstündiger Beratung zwischen den Verfahrensbeteiligten zog Schwenn seinen Antrag zurück. Die Staatsanwaltschaft sicherte aber zu, weitere personenbezogene Zitate vorher anzukündigen.
Schließlich forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten für Kachelmann.
( Quelle: spiegel-online vom 18.05.2011 )