Seit dem 04.03.2011 ermittelt die Staatsanwaltschaft Hof offiziell gegen den zurückgetretenen Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg wegen des Verdachts der Urheberrechtsverletzung.
Unter den bisher eingegangenen Strafanzeigen gegen zu Guttenberg sei nach wie vor keine eines unmittelbar Geschädigten, so die Staatsanwaltschaft. Dies könnte sich auf die Ermittlungen auswirken. Daher wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass nicht gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen nur auf Antrag eines Geschädigten oder bei besonderem öffentlichen Interesse verfolgt werde. Zum laufenden Ermittlungsverfahren will sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 07.03.2011 )