Staatsanwaltschaft-Strafsachen

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Edathy wegen Besitzes von kinderpornografischen Schriften

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos angeklagt. Der 44-Jährige stand auf der Käuferliste eines kanadischen Unternehmens, welches unter anderem kinderpornografische Schriften (Kinderpornos) verbreitet haben soll. Edathy selbst soll zwar Material von unbekleideten Kindern erworben haben, jedoch soll es sich hier gerade nicht um verbotene Kinderpornografie gehandelt haben.

Trotzdem durchsuchte die Staatsanwaltschaft die Wohnung und die Büros des Abgeordneten. Denn bereits der Besitz solcher legalen Fotos reichte den Ermittlern für das Bejahen eines Anfangsverdachtes wegen des Besitzes von Kinderpornografie aus.
Während den Durchsuchungen wurde im Bundestag auch eine Sicherungskopie seines Laptops sichergestellt. Den Laptop meldete Edathy kurz zuvor als gestohlen. In dieser Sicherungskopie befinden sich anscheinend Spuren, dass kinderpornografische Webseiten aufgerufen worden waren. Darauf stützt sich zumindest die Anklage der Staatsanwaltschaft. Ungeklärt bleibt damit aber noch die Frage, wer die Seiten aufgerufen hat und ob derjenige diese auch bewusst aufrief.

Nun muss das Gericht über die Eröffnung der Hauptverhandlung entscheiden. Im Falle einer Verurteilung wegen Besitzes von kinderpornografischen Schriften droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.