Sonntagsrückblick: Das Sturmklingeln, die freche Jurastudentin und mal wieder Facebook

Der heutige Sonntag wird voraussichtlich der wärmste Tag des Jahres, so dass sich eine längere Einleitung zum heutigen Sonntagsrückblick eigentlich erübrigen sollte, wolle man den Tag doch lieber draußen am Stand, im Freibad oder heimischen Garten in der Sonne verbringen. Wir fassen uns daher kurz mit der Vorstellung der interessantesten juristischen Beiträge zum Strafrecht und übergreifenden Bezügen zu anderen Rechtsgebieten und hier und da auch etwas kuriosen Meldung der vergangenen Tage.

Gerichtsentscheid: Keine 15.000 € Schadenersatz für „Sturmklingeln“

Rechtsprechung: Selbstanzeige nach Unfallflucht kann die regelmäßige Fahrerlaubnisentziehung entfallen lassen

Filesharing:  Die Entrüstung ist riesig: BGH interpretiert § 101 UrhG um

Abmahnwelle: Abmahnung wegen des Impressums bei Facebook

Fall: Jurastudentin wegen “Beamtenbeleidigung” vor Gericht

Medien: Die Sendung „Frauentausch“ und das APR

Prozessrecht: “Sie sind Beschuldigter. Also so etwas wie ein Zeuge”

Arbeitsrecht: Auf Facebook zum Betrieb Drecksladen?

Vor Gericht: „Ich schlag´ Dich tot!“

Artikel: „Freispruch vergessen – kann schon mal passieren; der BGH repariert es.“

Artikel: „Wir veröffentlichen deinen Namen, illegaler Pornoverteiler

Wir hoffen, dass unsere Leser den sonnigen Tag draußen genießen werden und nicht allzu viel Arbeit ansteht am Sonntag.