Das Oberlandesgericht Karlsruhe sprach vier ehemaligen Sicherungsverwahrten eine Entschädigung in Höhe von 49 000 Euro bis zu 73 000 Euro zu. Damit bestätigt das Gericht ein Urteil vom Landgericht Karlsruhe, gegen welches das Land Baden-Württemberg Berufung einlegte.
Die vier Männer sind rechtskräftig wegen Vergewaltigung verurteilt worden und befanden sich nach ihrer regulären Haftstrafe noch zehn weitere Jahre in der Sicherungsverwahrung. Nach der Gesetzesänderung 1998 wurde die Sicherungsverwahrung unbefristet angeordnet und die Männer mussten weitere acht bis zwölf Jahre in der Sicherungsverwahrung verbringen.
Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärte, klagten die Männer auf Entschädigung. Das Land Baden-Württemberg kann gegen das Urteil des Oberlandesgerichts nun noch Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.