Das Amtsgericht Leonberg (Baden-Württemberg) hatte über die Frage zu entscheiden, wann sexueller Missbrauch eines Kindes beginnen kann.
Laut Staatsanwaltschaft soll der 30-jährige Angeklagte einem elfjährigen Mädchen Unterwäsche gekauft und das Mädchen währenddessen am Schenkel gestreichelt und an die Brust gefasst haben. Zudem soll der Angeklagte dem Mädchen in der Umkleidekabine einen Zungenkuss gegeben haben. Verkäuferinnen wollen das Geschehen beobachtet haben und erstatteten Anzeige.
Im Prozess leugneten sowohl der Angeklagte als auch das mutmaßliche Opfer die Tat.
Die Staatsanwaltschaft forderte nichtsdestotrotz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ausgesetzt zur Bewährung. Das Gericht schloss sich allerdings der Strafverteidigung an und sprach den Mann frei.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung online 20.04.2012 )