Strafverfahren im Sexualstrafrecht haben häufig die Schwierigkeit, dass die Taten sehr lange zurückliegen. Dies liegt unter anderem auch an den sehr langen Verjährungsfristen im Sexualstrafrecht, die erneut verlängert werden sollen. Auch im konkreten Fall ging es vor der Großen Strafkammer um Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die zwischen 1994 und 1997 geschehen sein sollen.
Ein heute 69-jähriger Rentner wohnte damals im gleichen Mehrfamilienhaus wie die beiden Frauen, die heute 23 und 25 Jahre alt sind. Wann der Kindesmissbrauch in diesem Zeitraum geschehen sein sollen, konnten die Frauen aber nicht weiter eingrenzen. Auch bei der Zeugenaussage vor Gericht wollten die Zeuginnen nicht mehr alle Vorwürfe aus der polizeilichen Vernehmung bestätigen.
Die Mutter zeigte sich von den Vorwürfen überrascht und sagte, sie habe damals nichts an ihren Töchtern gemerkt. Der Bruder der Zeugin sagte aus, dass seine Schwester generell oft lügen würde. Auch erklärte er, dass die Schwestern in katastrophalen Zuständen aufgewachsen seien, er selbst sei jedoch im Heim groß geworden. Die Mutter soll die Kinder ferner vernachlässigt und geschlagen haben.
Der Strafverteidiger plädierte am Ende des Strafprozesses auf Freispruch, da Straftaten nicht nachweisbar seien. Auch die Staatsanwaltschaft forderte einen Freispruch. Zwar könnten die Vorwürfe der Zeuginnen stimmen, jedoch würden erhebliche Restzweifel bestehen. Das Gericht folgte den Anträgen und sprach den Angeklagten frei.