Sexueller Missbrauch: Angeklagter freigesprochen

Der 48-jährige Angeklagte soll eine geistig behinderte 15-Jährige in insgesamt drei Fällen sexuell missbraucht haben. Beide hätten sich über das Internet kennengelernt und sogar verlobt. Der Angeklagte behauptet, dass das Mädchen hätte ihr Alter mit 16 Jahren angegeben. Ebenfalls soll er von der geistigen Behinderung erst in der polizeilichen Vernehmung erfahren haben.

In ihrem Plädoyer führt die Strafverteidigung aus, dass der Angeklagte ehrliche Absichten verfolgt hätte. Dafür spreche auch, dass der Mann einen Verlobungsring gekauft hätte und sogar die Schwiegermutter kennenlernen wollte.
Ebenfalls kam den Angeklagten zugute, dass nach einem Sachverständigengutachten die geistige Behinderung für einen Laien schwer zu erkennen sei. Aus diesem Grund endete das Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück auch mit einem Freispruch.

( Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung, 06.09.2012 )