Strafrecht / Kind / Geschlechtsverkehr / Sexualstrafrecht
Vor wenigen Tagen hatten wir schon eine News zu diesem Thema. Da ging es um einvernehmlichen Sex zwischen einer 13-Jährigen mit einem deutlich älteren Freund.
Vor dem Schöffengericht in Passau wurde nun vor wenigen Tagen ein 26-jähriger Mann zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 27 Monaten verurteilt. Er hatte in einem Hotel mit einer 12-jährigen einvernehmlichen Sex. Einige Zeit vorher hatten sich beide über das Internet kennengelernt und eine Freundschaft entstand. Doch dann verabredeten sich beide am 27. Januar diesen Jahres im Raum München und nach einem Spaziergang ging es anschließend ins Hotel. Irgendwann „ist es dann halt passiert“ gab das junge Opfer im Prozess zu Protokoll.
Die Mutter erfuhr von einer Freundin ihrer Tochter von dem Treffen und alarmierte sofort die Polizei. Nun im Prozess gestand der Angeklagte sogar den ungeschützten Geschlechtsverkehr mit der 12-jährigen Internetbekanntschaft.
Der Geschlechtsverkehr eines Erwachsenen mit einem Kind unter 14-Jahren ist mit zwei Jahren Haft bedroht, gleich ob dieser einvernehmlich erfolgte. Geschützt werden soll dadurch die sexuelle Selbstbestimmung und ungestörte Entwicklung des Kindes.
( Passauer Neue Presse, 25.10.2011 )