Das Mönchengladbacher Amtsgericht hatte wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte der Angeklagten zu verhandeln. Nach fünf Gläsern Wein und Champagner hatte sich die Angeklagte hinter das Steuer ihres Fahrzeuges gesetzt und war mit etwa 120 km/h entgegen der Fahrtrichtung über die Autobahn A 52 gefahren.
Die Fahrerin gab an, dass sie sich nur noch daran erinnere, dass sie sich hinter das Steuer gesetzt hätte. Anschließend erinnere sie sich erst wieder an den Zeitpunkt, als sie Polizeifahrzeuge vor sich bemerkte. Dabei hatte die Polizei umfangreich die Frau zu stoppen versucht. Sie reagierte aber weder auf Lautsprecherdurchsagen noch Blaulicht. Erst als mit mehreren Lastkraftwagen die Autobahn gesperrt wurde, hielt die alkoholisierte Frau an.
Die Erinnerungslücken der Frau wurden durch ein Sachverständigengutachten bestätigt. So leide sie an einer organischen Hirnerkrankung, die zu einer vorübergehenden episodenhaften Amnesie führe. Der Alkohol hätte auf die Krankheit, bei der die Frau nur noch impulshaft reagieren kann, keine Auswirkung gehabt.
Staatsanwaltschaft und Gericht werteten diesen Umstand als schuldausschließend. Die Angeklagte wurde wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Zugleich hat das Gericht jedoch über eine einjährige Sperre der Fahrerlaubnis verfügt.
( Quelle: RP-Online, 29.08.2012 )