Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung steigen stark

Im Steuerstrafrecht gibt es mit dem § 371 AO die Möglichkeit einer Strafe durch eine Selbstanzeige zu entgehen. Unter anderem soll auch Uli Hoeneß von der Selbstanzeige Gebrauch gemacht haben. Ob seine Selbstanzeige jedoch strafbefreiend war, ist momentan noch offen. Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist immer eine komplizierte und riskante Sache, da sie nicht nur rechtzeitig, also vor der Entdeckung erfolgen muss, sondern auch vollständig sein muss.
Auch handelt es sich bei der Steuerhinterziehung um kein Kavaliersdelikt. Das Strafmaß beträgt regelmäßig eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe gemäß § 370 Abs. 1 AO. In besonders schweren Fällen ist die Strafe sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Aus diesem Grund lohnt sich die vorherige Konsultierung eines Anwalts für Steuerstrafrecht. Eine korrekte Selbstanzeige beim Finanzamt führt nämlich zur Straffreiheit.

Der prominente Fall von Uli Hoeneß und das gescheiterte Steuerabkommen mit der Schweiz hat die Zahl an Selbstanzeigen stark steigen lassen. Alleine in Nordrhein-Westfalen haben sich im ersten Halbjahr 2013 mehr als 1500 Personen, die unversteuerte Gelder in der Schweiz geparkt hatten, selbst angezeigt. Im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2012 hat sich die Zahl damit vervierfacht.