Schuldunfähiger Angeklagter muss nach Brandstiftung in Entziehungsanstalt

Während im Oktober letzten Jahres die Feuerwehr versuchte, einen Wohnungsbrand zu löschen, drohte der Wohnungsinhaber damit, vom Dach zu springen. Schnell kam der Verdacht auf, dass der Mann selbst seine Wohnung in Brand steckte. Aus diesem Grund stand der 29-Jährige wegen schwerer Brandstiftung vor dem Landgericht Duisburg.

Das Gericht war davon überzeugt, dass der Mann erst seine Wohnung ansteckte und anschließend unter einem Vorwand die Polizei gerufen habe. Während die Wohnung schnell gelöscht war, brauchte ein Spezialeinsatzkommando rund fünf Stunden, um den Mann von dem Dach zu bekommen. Am Ende beendete ein Elektro-Teaser den Einsatz glimpflich.

Vor Gericht räumte der Angeklagte die Taten ein. Der alkohol- und drogenabhängige Mann soll bereits seit Jahren unter Angstzuständen und Verfolgungswahn leiden, so auch in der fraglichen Tatnacht. Ein Gutachter kam zu dem Entschluss, dass der Mann höchstwahrscheinlich zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig gewesen sei.

Das Gericht folgte dem Gutachten und hielt den Angeklagten für schuldunfähig. Er wurde deswegen vom Vorwurf der schweren Brandstiftung freigesprochen. Es wurde aber zwecks einer Therapie die Einweisung in eine geschlossene Entziehungsanstalt angeordnet.