Schuldunfähig: Rentner trotz 100 Beleidigungen freigesprochen

Ein 73-jähriger Rentner musste sich in mehr als 100 Fällen wegen Beleidigung und Bedrohung vor dem Landgericht Gera verantworten. Seit 10 Jahren soll der Mann die Nachbarsfamilie beleidigen und mit dem Tode bedrohen. In der Vergangenheit soll er sogar mit seinem Wagen versucht haben, die Nachbarn zu überfahren. Davon ist zumindest die Staatsanwaltschaft überzeugt.

Der Rentner sieht sich dagegen selbst als Opfer. So würde die Nachbarsfamilie seit Jahren versuchen, ihn fertig zu machen. Neben körperlichen Angriffen auf ihn, hätte die Nachbarin auch die Bäume in seinem Garten vergiftet.
Der vorsitzende Richter geht davon aus, dass der Rentner die Straftaten begangen hat. Allerdings hat ein Psychiater gutachtlich festgestellt, dass dem Rentner die Einsichtsfähigkeit aufgrund einer organischen Störung fehle. Damit gilt der Rentner zur Tatzeitpunkt als schuldunfähig.

Auch eine Einweisung in den Maßregelvollzug kommt nicht in Frage. Beleidigungen seien keine erheblichen Straftaten und die versuchten Körperverletzungen lägen schon solange zurück, dass mit einer Wiederholung nicht zu rechnen sei. Daher wurde der Rentner freigesprochen.

( Quelle: OTZ, 15.08.2012 )