Der 55-jährige Bremer litt schon seit längerem unter Psychosen und Wahnvorstellungen. Aus diesem Grund befand er sich in einer psychiatrischen Klinik in Behandlung. Bei einem Wochenendausgang erwürgte der Mann seine schlafende Ehefrau.
Nach der Festnahme wurde der Bremer in eine geschlossene Psychiatrie eingeliefert. Das Gericht sah jedoch keine Gefahr mehr von dem 55-Jährige ausgehen und hob den Unterbringungsbefehl auf. Er blieb jedoch auf eigenen Wunsch weiter zur weiteren stationären Behandlung in der Psychiatrie.
Nun sollte sich der Beschuldigte wegen Mordes vor dem Landgericht Bremen rechtfertigen. Drei Gutachter bestätigen dem Bremer jedoch zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen zu sein. Aus diesem Grund hat das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, da eine spätere Verurteilung nicht wahrscheinlich sei. Die Staatsanwaltschaft hat auf Rechtsmittel verzichtet und damit die Entscheidung des Gerichts akzeptiert.