Der Fall des so genannten „Messerstechers vom Jungfernstieg“, wie es in der Presse teilweise tituliert wurde, sorgte für großes Aufsehen in Hamburg. Im Prozess gegen Elias A. wurden vor wenigen Tagen die Schlussplädoyers der Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage zum Prozessabschluss vorgetragen. Die Staatsanwaltschaft forderte für den 19-jährigen Angeklagten sechseinhalb Jahre Jugendstrafe. Die Nebenklage forderte eine Strafe im „oberen Drittel“ heißt es und gab weniger genaue Werte an. Das entspricht in etwa auch dem Ansatz der Staatsanwaltschaft.
Das Höchstmaß im Rahmen des Jugendstrafrechts liegt bei zehn Jahren. Nun bleibt es nur noch auf das Urteil zu warten.
(Hamburger Abendblatt vom 02.12.2010, S. 12)