Schleswig-Holsteinisches Wahlrecht verfassungswidrig

Das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Landesregierung bis spätestens im Herbst 2012 neu gewählt werden muss. Somit müssen die Neuwahlen zwei Jahr früher als nach der üblichen Legislaturperiode stattfinden. Der Grund sei, dass das Wahlrecht nicht mit dem Verfassungsrecht vereinbar sei. Bei der letzten Landtagswahl, vor ca. einem Jahr, erhielten die CDU und die FDP zusammen ca. 27.000 Stimmen weniger als die SPD, die Grünen und die SSW. Für die CDU fielen hingegen elf Überhangmandate an. Aufgrund des Wahlrechts bekamen die anderen Parteien aber nur für einen Teil davon Ausgleichsmandate.
Nach dem Landesverfassungsgericht gäbe es zu viele Wahlkreise in Schleswig-Holstein, so dass die Wahrscheinlichkeit für Überhangmandate zunehme. Aus diesem Grund muss das Wahlrecht bis zum 31. Mai 2011 geändert werden.
(Quelle: Hamburger Abendblatt vom 31.08.2010, S. 1)