Einem ehemaligen Manager des Handball-Bundesligisten THW Kiel wurde gemeinsam mit dem damaligen Trainer eine Schiedsrichterbestechung vorgeworfen. Sie sollen im Jahr 2007 einen polnischen Schiedsrichter vor dem Rückspiel des Champions-League-Finales bestochen haben. Im damaligen Verfahren wurden beide Angeklagten aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Das Urteil war bisher nicht rechtskräftig geworden. Nun nahm die Staatsanwaltschaft die Revision gegen den Freispruch jedoch zurück. Damit droht den Beiden in diesem Verfahren keine Strafe mehr. Gegen den ehemaligen Manager ist aber ein weiteres Revisionsverfahren vor dem BGH offen, bei dem es um den Vorwurf der Untreue zum Nachteil des THW Kiel geht.
( Quelle: SZ, 30.08.2012 )