Wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) mussten sich zwei Sanitäter vor Gericht verantworten. Ein Mann hatte eine Überdosis Antidepressiva geschluckt und rief anschließend die Feuerwehr an und bat um Hilfe. Die jetzt angeklagten Sanitäter, 24 und 39 Jahre alt, suchten den Mann daraufhin auf.
Über ihre Strafverteidiger gaben die Angeklagten bekannt, dass der Geschädigte selbst die Wohnungstür öffnete. Er habe zwar über Schmerzen geklagt, EKG und Vitalfunktion seien jedoch normal gewesen. Er habe auch die gestellten Fragen schlüssig beantworten können. Eine Einlieferung in ein Krankenhaus zur genaueren Untersuchung lehnte der Geschädigte ab. Wenig später fand der 13-jährige Sohn seinen Vater tot in der Wohnung.
Die Rechtsanwältin des Sohns, der als Nebenkläger auftrat, geht dagegen davon aus, die Sanitäter hätten erkennen müssen, dass der Mann nicht mehr einsichtsfähig gewesen sei und er sich daher nicht wirksam gegen die Einlieferung in das Krankenhaus habe erklären können.
Ein Sachverständiger mochte jedoch nicht ausschließen, dass der Geschädigte bei klarem Verstand war, als er die Transportverweigerung abgab. Aus diesem Grund endete das Verfahren gegen die beiden Männer auch mit einem Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.