Revision gegen lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung

Das Landgericht Stade hatte im Februar einen 41-jährigen Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen dreifachen Mordes und neunfachen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Zudem wurde die anschließende Sicherungsverwahrung wegen der besonderen Schwere der Schuld angeordnet.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann zwischen 1992 und 2001 maskiert mit einer schwarzen Sturmhaube in Schullandheime, Zeltlager und Wohnhäuser in Norddeutschland eindrang, Jungen bedrohte und sexuell missbrauchte. Drei seiner Opfer im Alter von 8 bis 13 Jahren ermordete er.

Nun hat die Strafverteidigung des Angeklagten Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Verteidigung hatte im Prozess zwar auch für eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert, die Anordnung der Sicherungsverwahrung allerdings abgelehnt. Jetzt muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen.

( Quelle: Der Westen online vom 06.03.2012 )