Revision: Anträge durch alle Verurteilten im Jonny K. Prozess

Im Jonny K.-Prozess wurden die sechs Angeklagten zwischen 19 und 25 Jahren zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Auch die Mitbeschuldigten erhielten Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahre und acht Monate. Da die Strafe über der Aussetzungsgrenze von zwei Jahren liegt, kam eine Bewährung der Freiheitsstrafe nicht mehr in Betracht.

Die Strafverteidiger aller Angeklagten haben nun Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Anwälte hatten im Prozess Freiheitsstrafen auf Bewährung beantragt. Momentan befindet sich nur der Hauptangeklagte in der Untersuchungshaft, die Mitangeklagten sind unter Auflagen auf freiem Fuß. Nach den Anträgen der Rechtsanwälte muss nun der Bundesgerichtshof über die Sache entscheiden.