Reemtsma-Entführer voll schuldfähig

Strafrecht / Entführung / Erpressung / Schuldfähig / Strafverteidigung

Der Prozess gegen den Reemtsma-Entführer Thomas Drach vor dem Landgericht Hamburg sorgt immer mehr für Wirbel und Aufsehen in den Medien. Bereits mehrmals ist der wegen versuchter räuberischer Erpressung Angeklagte mir seinen Äußerungen aufgefallen als er z.B. den Vollzugsbeamten  mit einer späteren Vergeltung drohte.

Nun erklärte Drach der Richterin im Prozess, dass 90 Prozent der Menschheit ein Pudel sei und der Rest ein Schäferhund. Neben diesem bildhaften Vergleich sehe er sich nach Auffassung eines Gutachters jedoch im Recht und ist der Überzeugung, er hätte einen Anspruch auf das Lösegeld.

Der Gutachter kommt zum Ergebnis, dass Drach schuldfähig sei und bereits in seiner Jugend als eine Art Berufskrimineller gewisse illegale Aufträge erledigt habe. Die Aussagen des Angeklagten, er „verlange 15 Millionen Euro Schmerzensgeld für die 14 Jahre Gefängnis und 15 Millionen Euro Verdienstausfall“ von seinem Bruder untermauert die Einschätzung des Gutachters.

Es bleibt abzuwarten, inwiefern die Richter dem folgen werden.

( n-tv, 24.10.2011 )