Raub: Freispruch für Frau vom Vorwurf der Beihilfe zum Raub

Ein 28-jähriger Mann brach in die Wohnung eines Freundes ein, da jener behauptet hatte, dass er dort 30.000 Euro aufbewahren würde. Geholfen wurde dem 28-Jährigen von zwei unbekannten Männern. Nach dem Einsteigen in die Wohnung schlugen sie den Wohnungsinhaber nieder und erbeuteten einen leeren Tresor.
Der Haupttäter sagte in seinem Prozess aus, dass er die beiden Männer über eine 28-jährige Freundin kennenlernte, die ebenfalls angeklagt wurde. Aus diesem Grund musste sich die Frau ebenfalls vor Gericht wegen Beihilfe zum Raub verantworten.

Die junge Frau bestritt jegliche Tatbeteiligung und sagte, dass sie die Männer gar nicht kennen würde. Im Prozess erörterte der bereits verurteilte Haupttäter, die Männer zwar über seine Freundin zu kennen, die Frau jedoch nichts von ihrem Plan wusste.
Nach dieser Aussage konnte auch die Staatsanwaltschaft nur einen Freispruch beantragen. Zwar glaubte der Anklagevertreter die Version nicht ganz, jedoch ließ sich nichts Gegenteiliges nachweisen. Auch die Strafverteidigung forderte einen Freispruch. Diesen Anträgen kam das Schöffengericht dann auch nach.