Vor dem Amtsgericht Lingen mussten sich zwei Angeklagte im Alter von 45 und 55 Jahren verantworten.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatten sie in einem Verfahren vor dem Familiengericht 2010 bewusst getäuscht, um einen Vermögensvorteil zu erlangen. Damals ging es um Unterhaltsansprüche. So sagte die Frau aus, keine Leistungen von dem Mitangeklagten bezogen zu haben, um die Anrechnung der ersparten Aufwendungen auf die Sozialleistungen zu verhindern. Der nun im Strafverfahren Mitangeklagte hatte die Aussage der Frau damals bestätigt.
Dem Strafgericht langen jetzt allerdings Rechnungen vor, die bewiesen, dass der Mann ihr bereits im Jahre 2009 Möbel im Wert von 5500 Euro schenkte.
Die Frau wurde deshalb wegen versuchten Prozessbetrugs zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt, der Mann wegen uneidlicher Falschaussage in Tateinheit mit Beihilfe zum versuchten Prozessbetrug zu 100 Tagessätzen à 50 Euro.
( Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung online vom 05.02.2012 )
Prozessbetrug / Strafrecht / Falschaussage