Vor dem Amtsgericht Frankenthal mussten sich zwei ehemaligen Geschäftsführer von zwei mittlerweile insolventen Abrissunternehmen verantworten.
Laut Staatsanwaltschaft hat sich einer der beiden Angeklagten des Prozessbetrugs und der Unterschlagung, der andere Angeklagte der Beihilfe zum Prozessbetrug und der uneidlichen Falschaussage strafbar gemacht.
In dem Verfahren ging es um ein Darlehn in Höhe von rund 140.000 Euro, welches einer der beiden Angeklagten erhalten haben soll. Als der Darlehnsgeber die Forderung 2008 vor dem Landgericht einklagte, machte der andere Angeklagte eine Falschaussage.
Die Staatsanwaltschaft forderte Bewährungsstrafen von zwei Jahren bzw. neun Monaten für die beiden Angeklagten.
Das Gericht verurteile die Männer du Freiheitsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten bzw. acht Monaten auf Bewährung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
( Quelle: Lampertheimer Zeitung online vom 02.03.2012 )