Vor dem Landgericht Nürnberg hat der Prozess um den Hungertod der dreijährigen Sarah aus dem fränkischen Thalmässing begonnen.
Angeklagte ist die Mutter des Mädchens. Ihr wird vorgeworfen ihr Kind verhungern haben zu lassen. Sarah war im August 2009 in eine Klinik eingeliefert worden und bereits bis auf das Skelett abgemagert. Sie starb kurz darauf an den Folgen der Unterernährung. Den Eltern wird zur Last gelegt, dass sie das Kind bereits mehrere Monate nicht mehr mit Nahrung versorgt haben sollen. Aus Verzweifelung soll das Kind sogar den Zellstoff seiner Windeln gegessen haben.
Der Vater wurde bereits in einem separaten Prozess wegen Mordes durch Unterlassen und Misshandlung eines Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.
Das Verfahren gegen die Mutter verzögerte sich aufgrund ihrer schweren Krebserkrankung. Nun befand ein Gutachter sie für zumindest eingeschränkt verhandlungsfähig.
Am ersten Verhandlungstag verweigerte sie die Aussage.
( Quelle: Hamburger Abendblatt online – vom 04.04.2011 )