Prozess wegen Holocaustleugnung

Vor dem Landgericht München sind eine 81jährige Frau und ihr 91jähriger Bekannter wegen Leugnung des Holocausts angeklagt. Die Frau und ihre Bekannter hatten eine Schrift verfasst und an einer Schule verteilt, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Holocaust leugnet, was unter Strafe steht. Die beiden räumten zwar ein die Schrift mit dem Titel „Amalia Hinterwäldlerin vor Gericht“ verfasst und verteilt zu haben, jedoch sei darin ihrer Ansicht nach keine Holocaustleugnung zu sehen. Die Frau berief sich auf das Grundrecht der Kunstfreiheit.
(Quelle: FAZ vom 05.10.2010 Nr. 231, S. 4)