Prozess um Johnny K. ausgesetzt: Schöffe erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnt

Seit einigen Tagen findet der Prozess rund um den Tod von Johnny K. am Berliner Alexanderplatz vor dem Schöffengericht am Landgericht Berlin statt. Am fünften Verhandlungstag des Strafverfahrens wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB) sowie gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 StGB) wurde ein Zeuge vernommen, der nur rund zwei Meter von der tödlichen Prügelei entfernt gestanden haben soll. Da die Rechtsmedizin nicht klären konnte, ob der Tod durch Schläge, Tritte oder den Sturz eintrat, erhoffte sich das Gericht Aufklärung durch den Zeugen.
Dieser berief sich im Zeugenstand jedoch auf Erinnerungslücken. Zum Ende der Vernehmung stellte ein 58-jähriger Schöffe die Frage: „Sind Sie zu feige, eine Aussage zu machen? Oder wollen Sie uns verarschen?“. Daraufhin beantragte ein Angeklagter durch seinen Strafverteidiger den Laienrichter wegen Befangenheit auszuschließen. Das Gericht vertagte anschließend die Entscheidung.

Obwohl der Schöffe vielleicht das sagte, was viele im Gerichtssaal dachten, kann nach solch einer Aussage die Besorgnis der Befangenheit bei den Angeklagten entstehen. Ein faires Verfahren ist unter diesen Gesichtspunkten dann nicht mehr zu erwarten. Ferner soll der Schöffe auch einer Berliner Tageszeitung ein Interview gegeben haben. Ein Vorgehen, welches Schöffen in einem laufenden Strafprozess untersagt ist.

Das Gericht wartete einen weiteren Befangenheitsantrag wegen des Interviews gar nicht mehr ab, sondern erklärte den Schöffen von sich aus für befangen. Die Verhandlung wurde ausgesetzt und wird mit einem anderen Schöffen neu beginnen. Drei der sechs mutmaßlichen Täter wurden aufgrund der Aussetzung des Verfahrens aus der Untersuchungshaft entlassen. Während einer schon zuvor auf freiem Fuß war, müssen zwei der Angeklagten weiterhin wegen Fluchtgefahr in Haft bleiben.