Vor dem Amtsgericht Rosenheim (Bayern) mussten sich vier Angeklagte wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung verantworten.
Es ging dabei um einen aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatz im Herbst 2010, an dem zehn Polizisten beteiligt waren.
Die Beamten hatten damals einen Mann gesucht, der einer psychiatrischen Untersuchung unterzogen werden sollte. Der Mann befand sich nicht in seiner mutmaßlichen Wohnung, sodass die Nachbarn befragt wurden. Diese Befragung endete damals mit Festnahmen, sowie Fixierung und Fesselung der Nachbarn, wobei drei der jetzt angeklagten Nachbarn mit schweren Verletzungen im Krankenhaus landeten.
Die Nachbarn erstatteten Anzeige gegen die Beamten. Diese mussten sich erst gar nicht vor Gericht verantworten, da das Verfahren eingestellt wurde.
Allerdings mussten sich die Nachbarn vor Gericht verantworten.
Das Verfahren wurde nun nach § 153 Abs. 2 StPO wegen geringer Schuld der Angeklagten eingestellt. Was damals wirklich passierte, wurde nicht festgestellt.
( Quelle: taz online vom 11.05.2012 )