Der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker, wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Buback im Jahre 1977 tritt auf der Stelle. Der als Zeuge vernommene ehemalige RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock bringt den Prozess nicht weiter. Nach vier Vernehmungstagen ließ keine seiner Angaben auf eine entscheidende Rolle von Becker bei dem Attentat schließen.
Obwohl Boock der zentrale Zeuge des Prozesses ist, bringen auch die Befragungen zu Arbeitsplänen und Notizen der RAF keine für den Prozess wichtigen Erkenntnisse. Boock erklärte lediglich, dass Becker in Diskussionen immer den „Willen der Stammheimer“ verteidigt habe. Die damals in Stammheim inhaftierten RAF-Mitglieder hatten die Ermordung Bubacks gefordert.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 18.02.2011, S. 4 )