Prozess gegen ehemalige RAF-Terroristin Becker bringt keine Klarheit über ihr Tatbeteiligung

Im Prozess vor dem Landgericht Stuttgart gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker, wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Buback im Jahre 1977, deutet auch nach dem fünften Vernehmungstag des ehemaligen RAF-Terroristen Peter-Jürgen Boock nichts auf eine Beteiligung Beckers am Attentat hin.
Jedoch brachten die Vernehmungen Boocks auch keinen klaren Entlastungsbeweis. Die Verteidiger von Becker befragten Boock zu einem gefälschten zypriotischen Pass, der mit einem Bild Beckers versehen war. Dieser Pass weist einen Einreisestempel des Flughafens in Teheran vom 22. März 1977 und einen Ausreisestempel vom 8. April 1977 auf. Wenn diese echt wären, so wäre ein Aufenthalt Beckers im Iran zum Tatzeitpunkt bewiesen. Boock erklärte jedoch, dass es sich bei den Stempeln aller Wahrscheinlichkeit nach um eine „zusammengestellte Reiselegende“ handeln würde. Die RAF habe gerade zu diesem Zweck Einreisestempel gefälscht. „Wir hatten eine Dokumentation, in der wir so viele Stempel wie möglich gesammelt haben. Es wurde auch Leute losgeschickt auf verschiedenen Routen, um Muster zu bekommen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 03.03.2011 )