Prostituierte zu Freiheitsstrafe verurteilt

Vor dem Duisburger Landgericht musste sich eine 22-jährige Prostituierte wegen gemeinschaftlichen Raubes und gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Nach den Feststellungen des Gerichts, hatte die Frau im Dezember letzten Jahres einen 92-jährigen Rentner überfallen, den sie zuvor in einem Bordell kennen gelernt hatte.
An der Tat soll der Ex-Freund der Angeklagten beteiligt gewesen sein. Ihm wird vorgeworfen, den Mann geschlagen und gefesselt zu haben, bevor die Prostituierte ihn ausraubte. Das Verfahren gegen den Mann wurde abgetrennt.
Das Opfer hatte Schürfwunden, Prellungen und Hämathome erlitten.
Die Frau gestand die Tat. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten. Das Landgericht blieb unter dieser Forderung und verurteile die Frau zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten.
Allerdings muss die Frau die Freiheitsstrafe zunächst nicht antreten, da sie schwanger ist. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass Mutter und Kind nach der Geburt zunächst zusammen bleiben sollen.

( Quelle: RP online vom 16.05.2012 )