Postbote vom Vorwurf Wurfsendung entsorgt zu haben freigesprochen

Einem Postboten wurde vorgeworfen, dass er unbequeme Postwurfsendungen statt zuzustellen einfach in den Papiermüll werfen würde. Eine neue Kollegin hatte den 53-Jährigen bei der Konzernleitung gemeldet. Vor dem Amtsgericht Bad Aibling wurde gegen ihn deswegen wegen Verstoßes gegen das Post- und Fernmeldegesetzes verhandelt.

Die Zeugin konnte jedoch vor Gericht nicht konkret bezeugen, dass der Angeklagte die Post weggeworfen hätte. Er hätte lediglich Dienstvorschriften missachtet, um den Vorgang der Briefzustellung zu optimieren. Alle weiteren Vorwürfe basierten alleine auf Mutmaßungen der neuen Kollegin.

Die Stützpunktleiterin bestätigte zwar, dass das Verhalten des Angeklagten gegen die Vorschriften verstoßen würde, dies wurde aber häufig informell geduldet. Auch hätte sich der Angeklagte in den Jahrzehnten seiner Dienstzeit bisher noch nichts zu Schulden kommen lassen. Aufgrund dieser Erkenntnisse forderte sowohl Staatsanwaltschaft als auch Strafverteidigung einen Freispruch. Diesen Anträgen folgte das Gericht.