Plädoyer im Kiosk-Mord-Prozess

Vor dem Landgericht Hamburg wird der sog. Kiosk-Mord-Prozess verhandelt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen am 17.09.2010 einen Kioskbesitzer zunächst mit 12 Hammerschlägen niedergeschlagen und ihn später mit einer Plastiktüte erstickt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer nun eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten. Er habe die Tat minutiös geplant und dabei die Mordmerkmale Habgier, Heimtücke und das Ermöglichen einer anderen Straftat verwirklicht. Aus diesem Grund könne auch besondere Schwere der Schuld festgestellt werden.
Die Verteidigerin des Angeklagten hingegen erklärte in seinem Plädoyer, dass er den Tötungsvorsatz erst im Laufe des Geschehens gefasst habe. Überdies sei er aufgrund einer Persönlichkeitsstörung zum Tatzeitpunkt vermindert steuerungsfähig gewesen. Die Höhe der Strafe überließ die Verteidigerin jedoch dem Ermessen des Gerichts.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 22.03.2011 )