Peinlicher Verfahrensfehler im Verfahren um Megaupload-Gründer

Es sollte die größte Urheberrechtsklage in der Geschichte der USA werden.
Nachdem die US-Staatsanwaltschaft im Januar Anklage gegen Verantwortliche des inzwischen geschlossenen Filehosters Megaupload erhoben hat und die Klage im Februar erweitert wurde, dreht sich jetzt das Blatt.

Einer der Angeklagte ist der deutsche Megaupload-Gründer und seit Jahren gesuchte Kim Schmitz. Er soll sich der Verletzung des Urheberschutzes und des Betrugs strafbar gemacht haben. Schmitz war im Januar in Neuseeland festgenommen und sein Vermögen beschlagnahmt worden. Mittlerweile ist er auf Kaution frei und steht unter Hausarrest.

Nun ist bekannt geworden, dass Polizei und Staatsanwaltschaft einen peinlichen Fehler begangen haben: Es wurden falsche Anträge gestellt. So hat eine Richterin nun die einstweilige Verfügung, auf welcher die Beschlagnahme beruhte, für nichtig erklärt. Denn so wurde ihm eine umfassende Strafverteidigung unmöglich gemacht. Dies könnte nun dazu führen, dass der Angeklagte seinen Vermögen zurück erhält.

Nichtsdestotrotz droht ihm in Falle einer Verurteilung eine langjährige Freiheitsstrafe.

( Quelle: Bild online vom 18.03.2012 )