Vor dem Amtsgericht Gießen musste sich ein 49-jähriger Angeklagter wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der Beleidigung verantworten.
Laut Anklage hat der Mann den mutmaßlich Geschädigten im März vergangenen Jahres zunächst schwer beschimpft. Es ging um einen Parkplatz und kam zu einer Auseinandersetzung. Im Anschluss sei der Angeklagte bewusst mit dem Auto auf den Mann zugefahren.
Nach Aussage des Angeklagten allerdings habe sich das Ganze anders abgespielt: Er habe wegen der Beleidigungen des mutmaßlich Geschädigten fliehen wollen, wobei dieser mit einer Metallzange auf das Auto eingeschlagen habe.
Der Richter ließ es sich nicht nehmen, das Auto, mit welchem der Angeklagte auch zum Prozess gekommen war, genauer zu betrachten. Dabei bestätigte sich die Aussage des Angeklagten. So kam heraus, dass der vermeintlich Geschädigte nicht die Wahrheit gesagt haben konnte.
Daher forderte auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den Angeklagten. Dem schloss sich das Gericht an.
( Quelle: Gießener Anzeiger online vom 05.04.2012 )