Organhandel: Mann bot seine Nieren im Internet an

Das Amtsgericht Leipzig verurteilte einen 41-jährigen Mann im Mai 2011 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je zehn Euro wegen versuchten verbotenen Organhandels. Das Landgericht bestätigte das Urteil, bevor das Oberlandesgericht Dresden die Verurteilung in der Revision aufhob und die Sache zurück nach Leipzig verwies.

Im erneuten Prozess wurde der Mann nun freigesprochen. Er hatte zwar im März 2008 Anzeigen bei einem Internetauktionshaus eingestellt und dabei seine Nieren nach seinem Tod zum Kauf angeboten, jedoch wurde damit das Versuchsstadium noch nicht erreicht.

Der Mann verlangte für seine Organe lediglich den Ersatz von Aufwendungen. So zum Beispiel zwei Zeitschriften und Hotelübernachtungen, während der Zeit der Überprüfung ob die Nieren biologisch zum Empfänger passen. In dieser Forderung sah der Vorsitzende Richter noch keine Entgeltforderung.
Obwohl die Staatsanwaltschaft eine Verletzung der Menschenwürde potenzieller Organempfänger sah, sprach das Gericht den Mann frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.