OLG Oldenburg: Weitere Anklage wegen sexuellen Missbrauchs zulässig

Sexueller Missbrauch / Anklage / Beschwerde

Ein 47-jähriger Mann muss sich vor dem Landgericht Oldenburg wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs verantworten. Laut Anklage habe er seine mittlerweile 14-jährige Pflegetochter sexuell missbraucht. Das Verfahren findet vor der Jugendschutzkammer statt.

Nun hat das OLG eine weitere Anklage gegen den Mann zugelassen. Diese wurde zunächst vom Gericht als nicht zulässig abgelehnt. Gegen die Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, woraufhin die Anklage nun zugelassen wurde. Ihm wird vorgeworfen, sich auch an seiner mittlerweile 28-jährigen Pflegetochter vergangen zu haben. Die Frau musste bereits im aktuellen Prozess gegen die 14-jährige Tochter als Zeugin ausgesagt. Dabei hat sie den Angeklagten schwer belastet.
( Quelle: Nordwest-Zeitung online vom 31.08.2011 )