Der Prozess rund um die NSU-Morde vor dem OLG München wird verschoben. Nach wochenlangem Streit um die Platzvergabe an ausländischen Medienvertretern hatte das Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung entschieden, dass mindestens drei Plätze für die ausländische Presse (insbesondere die der betroffenen Länder) bereitgestellt werden müssen. Optional müsste das gesamte Akkreditierungsverfahren wiederholt werden.
Für die letztere Möglichkeit hat sich nun das Oberlandesgericht München entschieden. Die Plätze für die Presse werden komplett neu vergeben. Wie genau die Plätze nun zugewiesen werden, hat das Gericht nicht bekanntgegeben. Jedoch wird der Prozessauftakt erst einmal verschoben werden müssen, damit die Plätze erneut vergeben werden können.
Die Diskussion über den politischen Einfluss auf das Gericht ebbt damit nicht ab.