Für viel Verwunderung hat im letzten Jahr ein Freispruch eines Lehrers gesorgt, der mit einer 14-jährigen Schülerin Sex hatte. Das Gericht urteilte damals, dass mit dem Einsatz des Lehrers, der lediglich Vertretungslehrer war, keine weitergehende Erziehungs- und Betreuungsziele verbunden waren. Daher war ihm die Schülerin nicht zur Erziehung anvertraut gewesen.
Als erstes Bundesland will nun Rheinland-Pfalz das Schulgesetz verschärfen und den sexuellen Kontakt zwischen Lehrern und Schülern grundsätzlich untersagen. Dabei hat diese Änderung jedoch keine Auswirkungen auf Sanktionen durch das Beamten- oder Strafrecht, denn diese wären Angelegenheiten des Bundes.
Aber auch die Justizminister der Länder beratschlagen diesbezüglich momentan über Änderungen im Strafrecht. Um Schüler besser vor dem sexuellen Missbrauch zu schützen, wird eine Anpassung der Rechtslage debattiert. So ist ein sexueller Kontakt zwischen Lehrer und Schüler bei unter 16-Jährigen momentan erst dann ein strafbares Verhalten, wenn der Schüler dem Lehrer zur Erziehung oder Ausbildung anvertraut wurde. Eine mögliche Ausweitung dieses Obhutsverhältnisses wäre ebenso denkbar.
( Quelle: Rhein Zeitung, 14.08.2012 )