Neues Gesetz erlaubt die Zwangsbehandlung von psychisch Kranken

Im April 2011 erklärt das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Regelung bezüglich der Zwangsbehandlung von psychisch Kranken für verfassungswidrig. Danach war die Zwangsbehandlung mit Psychopharmaka in psychiatrischen Krankenhäusern nicht mehr möglich.

Nun haben Union und FDP einen neuen Gesetzentwurf durch den Bundestag gebracht. In Ausnahmefällen sollen stationär aufgenommene Kranke zwangsbehandelt werden dürfen. Dieses Vorgehen muss jedoch von einem Richter angeordnet werden. Zusätzlich soll ein zweiter Arzt die Notwendigkeit der Behandlung bestätigen.

Mehrere Vertreter von Betroffenen-Verbänden kritisierten das neue Gesetz. Sie setzen die Zwangsbehandlung mit Folter gleich. Als einzige Bundestagsfraktion stimmte Die Linke gegen den Gesetzesvorschlag. Vertreter der Psychiatrie-Verbände begrüßen dagegen die Neuregelungen. Aber auch die Befürworter warnen davor, vorschnell eine Zwangsbehandlung durchzuführen. Die Behandlung mit Psychopharmaka gegen den Willen eines Patienten darf nur als letztes Mittel eingesetzt werden.